Anzeige
Ein offener Kamin gilt als Inbegriff von wohliger Wärme und urbaner Gemütlichkeit im Haus. Dem Hausbesitzer fällt die Entscheidung für eine häusliche Feuerstelle als Ort der Entspannung und Quelle von Wohlbehagen leicht. Doch wer damit auch die Heizkosten senken möchte, ist mit einem Ofen besser beraten. Ein Kamin verbreitet zwar Wohlfühlatmosphäre, verliert aber mehr Wärme durch den Abzug, als er in den Raum abgibt. Zum Heizen ist der Ofen die bessere Wahl.
Ob die Entscheidung für einen Kamin oder einen Holzofen fällt: Es gibt für den Bau Gesetze und rechtliche Verordnungen, die Kohlenmonoxid Ausstoß, Emissionen und Brandschutz betreffen und bei der Planung zu berücksichtigen sind. Grundlagen für Gesetze und Verordnungen sind das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) die Feinstaubverordnung und die EU-Norm. Der zuständige Bezirksschornsteinfeger nimmt den fertigen Bau ab und erteilt eine Feuerstellengenehmigung, ohne die der Hausbesitzer den Kamin oder Ofen nicht betreiben darf.
Die EU-Norm für Kamine und Öfen unterstützt den Umweltschutz
Wir alle wissen um die dringende Notwendigkeit, die Emissionen weltweit zu reduzieren. Um den Umweltschutz zu garantieren, gelten in Europa einheitliche Vorgaben für Kamine und Öfen, die von der EU festgesetzt wurden. Kamin und Holzofen müssen dieser EU-Norm entsprechen, sonst dürfen sie nicht betrieben werden. Ein Normsiegel ist am Gerät angebracht. Falls nicht, ist die Information darüber in den Herstellerangaben zu finden. Wer den Kamin- oder Ofenbau einem Fachbetrieb überlässt, kann davon ausgehen, dass die EU-Norm gewährleistet ist. Die Einhaltung kontrolliert der Schornsteinfeger bei der Abnahme des Ofens oder Kamins.
Das Brandschutzgesetz regelt Mindestabstände und Stellgrund
Hitzeentwicklung und Funkenflug bergen ein nicht zu unterschätzendes Brandrisiko in sich. Bei der Wahl des Aufstellungsortes ist zu beachten, dass die Seitenabstände zur Wand mindestens 20 cm betragen. Vor der Ofentür sind ein Mindestabstand von 50 cm und ein feuerfester Bodenbelag, beispielsweise Fliesengrund, vorgeschrieben. Bei einem offenen Kamin ist es möglich, dass die geforderten Abstände größer sind. Darüber gibt der Bezirksschornsteinfeger Auskunft. Sind die Abstände zu den Wänden geringer, wird der Ofen oder Kamin nur zugelassen, wenn eine nichtbrennbare Isolierung die Wand vor der Hitze schützt. Grundsätzlich, aber besonders in diesem Fall, macht es Sinn, den Schornsteinfeger bereits bei der Planung miteinzubeziehen, um die Abnahme nicht zu gefährden.
Das Bundesimmissionsschutzgesetz regelt den Schadstoffausstoß
Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die Bundesimmissionsschutzverordnung (auch Feinstaubverordnung genannt) regeln die Emissionsobergrenzen, die bei der Verbrennung im Kamin entstehen dürfen. Seit dem 1. Januar 2015 gilt: Die Feinstaubkonzentration darf höchstens 40 mg/m3 und der Rauchgas-CO-Gehalt höchstens 1250 mg/m3 betragen. Ältere Öfen müssen mit einem Feinstaubfilter nachgerüstet werden. Neue Modelle halten die Emissionsgrenzen in der Regel ein. Die Angaben über Feinstaub und CO-Gehalt stehen auf dem Prüfsiegel des Kamins und sind in den Herstellerangaben zu finden.
Kommunale Auflagen für Kamine und Öfen
In manchen Kommunen gibt es zusätzliche Auflagen und Regeln für den Bau und Betrieb von Kaminen und Öfen. Es ist empfehlenswert, sich darüber vor der Bauplanung zu informieren, um die Betriebsgenehmigung nicht zu gefährden.
Gesetzliche Betriebsvorgaben für offene Kamine
Ein offener Kamin darf wegen der Emissionen ins Rauminnere laut Gesetzestext nur »gelegentlich« betrieben werden. In der Praxis bedeutet das: Der Kamin darf an 8 Tagen im Monat maximal 5 Stunden durchgehend brennen. Mit diesen Einschränkungen sollen die Feinstaubemission und die Kohlenmonoxid Belastung im Innenraum geringgehalten werden, um gesundheitliche Risiken zu vermeiden. Während des Betriebs muss sichergestellt sein, dass der brennende Kamin nicht allein gelassen wird. Eine Kontrollperson sollte immer im Zimmer sein, um einen Brand, der möglicherweise durch Funkenflug verursacht wurde, bereits im Entstehen zu verhindern. Vorschrift ist ebenfalls ein einsatzbereiter Feuerlöscher in der Nähe des Kamins. Bei Verlassen des Raums muss das Feuer gelöscht werden. Dazu ist Sand zu verwenden, nicht Wasser. Es ist wichtig zu wissen, dass die Brandschutzversicherung nicht bezahlt, wenn der Brand auf Fehlverhalten zurückzuführen ist.
Anforderungen an den Aufstellungsort eines offenen Kamins
Der Raum, in dem ein offener Kamin betrieben wird, braucht eine zusätzliche Frischluftzufuhr, um gesundheitliche Gefahren zu vermeiden. Möglich ist ein zusätzliches Lüftungsrohr nach außen oder eine Raum-zu-Raum-Verbindung über ein Lüftungsgitter. Im angeschlossenen Raum muss jedoch eine Frischluftzufuhr vorhanden sein.
Der Fußboden vor dem Kamin darf nicht brennbar sein. Optimal ist ein Fliesengrund. Für andere Bodenbeläge eignet sich eine Platte aus Blech, Stahl oder bruchsicherem Glas als Brandschutz. Wer den Kamin nur im Winter benutzt, sollte darauf achten, dass die Platte problemlos zeitweise entfernt werden kann. Auch hier gilt die Empfehlung, den Schornsteinfeger zum Bodenbelag zu befragen, denn er wird den fertigen Kamin abnehmen.
Die Brandschutzversicherung deckt den Kamin oder Ofen ab
Nach all den Vorschriften gibt es zum Schluss eine gute Nachricht: Holzofen und Kamin sind über die Brandschutzversicherung des Hauses abgedeckt. Sie benötigen keine extra Versicherung. Der Einbau eines Kamins oder eines Holzofens muss der Versicherung auch nicht gemeldet werden. Es ist jedoch möglich, dass es vom Versicherer Auflagen gibt. Um Probleme im Versicherungsfall zu verhindern, ist es wichtig, sich rechtzeitig zu informieren und gegebenenfalls die Auflagen in die Planung einzubeziehen.