Rauchmelder – welche Räume sind Pflicht und wo empfiehlt sich die Installation weiterer Geräte?

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In privaten Wohnungen gilt seit einigen Jahren eine gesetzliche Rauchmelderpflicht – je nach Bundesland gibt es allerdings einige Unterschiede bei den Vorgaben. Meist wird die Installation und Wartung der lebensrettenden Geräte vom Vermieter ausgeführt, teilweise kann aber auch der Mieter verantwortlich sein. Auch bei den Räumlichkeiten, die einen Schutz benötigen gibt es leichte Abweichungen. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf es bei einem effektiven Brandschutz mit Rauchmeldern ankommt.

Rauchmelder – welche Räume sind Pflicht und wo empfiehlt sich die Installation weiterer Geräte?

Hinweise zu den Vorgaben im privaten und gewerblichen Bereich

Grundsätzlich sind Rauchmelder im privaten Wohnbereich in allen 16 Bundesländern Pflicht. Geregelt werden die spezifischen Vorgaben dabei in der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Dort finden Sie genauere Informationen, wer für die Installation und Wartung zuständig ist und welche Räume mindestens mit einem Rauchmelder ausgestattet werden müssen.

Auch im gewerblichen Bereich gibt es einige Vorschriften für die technischen Maßnahmen zur Brandprävention und Brandbekämpfung. Neben Rauchmeldern finden hier weitere Warnsysteme Anwendung. Beispielsweise ist für die Installation und Instandhaltung von Brandmelde- und Sprachalarmanlagen mit Aufschaltung zur Feuerwehr eine Zertifizierung nach der Feuerwehrnorm (DIN 14675) für beauftragte Dienstleister oder Verantwortliche notwendig.

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In diese Räume gehört ein Rauchmelder – ein Schnellüberblick

Bei der Ausstattung mit Rauchmeldern wird zwischen einem vorgeschriebenen Mindestschutz und einem optimalen Schutz unterschieden. Natürlich können weitere Geräte, die über die Pflicht hinausgehen, nicht schaden, da es sich um wichtige Warnsysteme handelt, die uns vor der Hauptgefahr bei einem Brand – dem giftigen Rauch – warnen, der Menschen häufig im Schlaf überrascht.

Mindestschutz in Pflichträumen

In allen Bundesländern ist ein Rauchmelder in jedem Schlafzimmer und Kinderzimmer sowie in Fluren, die als Fluchtweg dienen, vorgeschrieben. In Berlin und Brandenburg müssen zudem auch alle anderen Aufenthaltsräume, abgesehen von Küche und Bad mit einem Gerät ausgestattet sein. Eine weitere Ausnahme ist Baden-Württemberg: Hier muss ein Rauchmelder auch überall dort angebracht sein, wo Menschen „bestimmungsgemäß“ schlafen.

Optimaler Schutz ist sinnvoll

Bei diesen Vorgaben handelt es sich nur um einen Mindestschutz. Daher ist es , selbst, wenn es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, ratsam, auch Rauchmelder im Wohnzimmer, im Arbeitszimmer und im Kinderzimmer anzubringen. So kann ein besserer Schutz gewährleistet werden – schließlich geht es um das Wohl von Ihnen und Ihrer Familie.

Besonderer Schutz für Ausnahme-Räume

In der Küche, im Bad sowie in Waschräumen kommt es vermehrt zu Wasserdampf, bei dem ein Rauchmelder schnell Fehlalarm schlagen kann. Wer diese Räume mit einem Warnsystem ausrüsten möchte, für den empfehlen sich Rauchmelder mit Stummschaltung, bei denen das Gerät nach einem manuellen Knopfdruck für kurze Zeit keinen Alarm abgibt. Nach dem Kochen, Waschen und Co. aktiviert sich diese Form wieder automatisch und wird für künftige Auslösungen scharf gestellt.

Zu den Ausnahme-Räumen zählen auch Garagen und Keller, da hier Abgase und Staub die Lichtschranke eines gewöhnlichen Rauchmelders unterbrechen könnten. Wer hier trotzdem einen Schutz wünscht, sollte auf Wärmemelder setzen, die nicht den Rauch erkennen, sondern bei der schnell entstehenden Hitze bei einem Brand auslösen.

Bei Räumen mit Kaminen, Öfen oder Gasthermen ist zudem der Einsatz eines CO-Melders ratsam, der vor dem unsichtbaren und geruchlosen Gas Kohlenmonoxid warnt, dass ansonsten bei hohen Konzentrationen zu Bewusstlosigkeit und Tod führt.

Hinweis zu Kombigeräten: Es gibt Geräte, die einen Rauchmelder und einen Wärmemelder vereinen. In der Praxis bieten diese Formen jedoch meist keinen zusätzlichen Mehrwert, da die fotooptische Erkennung wesentlich schneller Alarm auslöst, als die Komponenten, die für das Erkennen der Hitzeentwicklung verantwortlich sind.

Platzierung im Raum und korrekte Installation

Grundsätzlich sollte ein Rauchmelder mittig an der Zimmerdecke befestigt werden. Sollte dies nicht möglich sein, mit einem Mindestabstand zur Wand. Ein einzelnes Gerät reicht dabei nur für Räume bis zu 60 Quadratmetern aus. Bei größeren Räumen oder anderen baulichen Besonderheiten, wie bei offenen Verbindungen über mehrere Etagen oder einem durch Trennwände unterbrochenen Raum, werden mehrere Rauchmelder notwendig, um einen effektiven und zuverlässigen Brandschutz bieten zu können.

Halten Sie sich bei der Installation an die Bedienungsanleitung und hängen Sie die Geräte nicht in der Nähe von Luftschächten auf. Eine Anbringung an Dachschrägen ist bei einer waagerechten Ausrichtung des Melders möglich. Beachten Sie, dass Rauch immer nach oben steigt, weswegen sich der Rauchmelder auch an der obersten Stelle im Raum befinden sollte.

Die Rauchmelderpflicht ist eine sinnvolle Maßnahme, um im privaten Bereich für einen besseren Brandschutz zu sorgen. Die Rauchmelder bieten dabei einen guten Schutz vor der größten Gefahrenquelle: dem Brandrauch. Daher ist es auch aus Eigeninteresse ratsam, über den vorgeschriebenen Mindestschutz hinauszugehen. Natürlich sollten Sie einen routinemäßigen Batteriecheck nicht vergessen, damit im Ernstfall auch Alarm geschlagen wird.