Legale Selbstverteidigungswaffen in Deutschland

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Ob es nun an Zuwanderern liegt oder nicht: Gewalttaten und Raubüberfalle haben in Deutschland zugenommen.

Im internationalen Vergleich ist Deutschland sicher. Dennoch gab es 2016 einen Anstieg von 6,7 Prozent bei einfachen und sogar 9,7 Prozent bei gefährlichen oder schweren Körperverletzungen.

Gleichzeitig stieg der Bedarf an legalen Selbstverteidigungsmitteln.

Wir haben mit den Betreibern von Elektroschockerkaufen.com über die Legalität des Elektroschockers, Notwehr und andere Wege zur Selbstverteidigung gesprochen.

Legale Selbstverteidigungswaffen in Deutschland

Sind Elektroschocker in Deutschland legal?

Elektroschocker sind in Deutschland beliebte Verteidigungswaffen.  Doch zunächst ist eine Aufklärung wichtig: Elektroschocker sind nicht gleich Taser. Es handelt sich dabei nicht um pistolenartige Gegenstände, welche elektrisch geladene Stecknadeln verschießen, sondern viel mehr um ein Gerät, welches Körperpartien bei direktem Kontakt lähmen soll.

Der Verwender soll damit in die Lage versetzt werden, einen Angreifer abzuwehren, in dem er bestimmte Körperpartien lähmt. Besonders effektive Angriffspunkte sind etwa der Hals, das Gesicht oder die Weichteile.

Doch die Legalität der Elektroschocker in Deutschland ist etwas schwieriger zu überblicken. Offiziell sind die Geräte nach §40 WaffenG verboten. Im Jahr 2011 gab es jedoch eine Reform des Gesetzes. Elektroschocker blieben verboten, doch es wurde eine Ausnahmeregelung hinzugefügt. Sofern ein Gerät von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt getestet und als sicher befunden wurde, darf es in Deutschland geführt und zur Notwehr eingesetzt werden.

Das Institut stellt bei seinen Tests sicher, dass die Geräte beim Angegriffenen keine bleibenden Schäden hinterlassen. Es darf außerdem nicht zu Folterzwecken geeignet sein, weshalb sich die in Deutschland zugelassenen Geräte nach 10 Sekunden automatisch abschalten.

Wann kann ein Elektroschocker zur Notwehr eingesetzt werden?

Die Frage nach dem legalen Einsatz eines Elektroschockers ist gleichzusetzen mit der Frage nach der legalen Notwehr. Ist eine legale Notwehr gerechtfertigt, so darf auch ein legaler Elektroschocker eingesetzt werden.

Eine legale Notwehr ist in folgenden Situationen möglich:

Damit die Notwehr nach §32 StGB legal ist, muss ein Notstand nach §34 StGB vorliegen.

Dafür muss eines der vom Gesetz geschützten Rechtsgüter in Gefahr sein. Dies sind in der Regel:

  • Leben
  • Leib
  • Freiheit
  • Ehre
  • Eigentum

Besteht Gefahr für eines dieser Rechtsgüter, so können Sie sich legal zur Wehr setzen, auch mit einem Elektroschocker.

Wichtig ist dabei jedoch, dass die Notwehr nicht mit einem „krassen Missverhältnis“ durchgeführt wird. Das Mittel, dass zur Notwehr genutzt wird, muss ein angemessenes Mittel sein.

Wenn jemand beleidigt wird, so hat er nicht das Recht sich mit einem Elektroschocker oder einer Waffe zur Wehr zu setzen. Zwar ist ein geschütztes Rechtsgut, die Ehre, verletzt, doch eine Gegenwehr mit einer Waffe ist nicht gerechtfertigt.

Wenn jedoch ein körperlicher Angriff oder ein Handtaschenraub geschieht, so ist eine Gegenwehr mit einer Waffe durchaus gerechtfertigt.

Um sicherzustellen, dass eine die Art der Notwehr gerechtfertigt ist, kann man sich die Frage stellen: „Gibt es eine Möglichkeit zur Notwehr, die weniger Gewalt erfordert, aber dennoch denselben Effekt hat?“ oder einfacher „Gibt es ein milderes Mittel?“. Sollte es ein milderes Mittel geben, so sollte dieses bevorzugt werden, um nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen zu müssen.

Effektive Alternativen zum Elektroschocker

Der Elektroschocker ist eine effektive Verteidigungswaffe, wenn eine gewisse körperliche Nähe besteht. Wirklich vorteilhaft ist der Elektroschocker vor allem dann, wenn eine Person von hinten oder von der Seite gegriffen wird. Hinzu kommt der starke Abschreckungseffekt durch die psychologische Wirkung, die der Elektroschocker auslöst.

Es gibt jedoch zahlreiche Methoden und Waffen zur Selbstverteidigung, die für manche Personen besser geeignet sind.

Sicheres und selbstbewusstes Auftreten

Das sichere und selbstbewusste Auftreten kann in einer Gefahrensituation enorm hilfreich sein. Viele Selbstverteidigungsexperten schwören darauf. Wer sich einem potenziellen Angreifer gegenüber selbstsicher und stark präsentiert, kann einen Angriff häufig schon im Voraus eindämmen. Aggressive Menschen greifen instinktiv eher schwächere Menschen an. Wenn Sie wahrnehmen, dass Sie eine harte Gegenwehr erwartet, lassen sie vom Angriff ab. Da die meisten aller körperliche Angriffe zufällig und ohne Hintergrund geschehen, lässt sich mit dieser Taktik leicht eine gefährliche Situation eindämmen.

Pfefferspray

Eine beliebte Alternative zur Selbstverteidigung zum Elektroschocker in Deutschland ist das Pfefferspray. Es hat zwar keine abschreckende Wirkung, doch wenn es eingesetzt wird, ist es enorm effektiv. Anwender können sich zwischen einem Pfefferspray-Nebel oder einem Strahl entscheiden. Der Angreifer wird, wenn er in den Augen getroffen wird, für mehrere Minuten geblendet und nicht zum Angriff fähig sein. Nachteilig ist beim Pfefferspray jedoch, dass es leicht ist sich selber zu verletzen. Insgesamt ist die Waffe jedoch effektiv und günstig.

Selbstverteidigungsschirm

Wenn es etwas unauffälliger sein soll, ist der Selbstverteidigungsschirm eine hervorragende Wahl. Dieser enorm robuste und flexible Schirm, kann sowohl als Regenschirm als auch als Hieb- und Abwehrwaffe verwendet werden. Er ist meistens mit einer Titanspitze verstärkt. Da der Selbstverteidigungsschirm auch als normaler Regenschirm verwendet werden kann, eignet er sich als Begleiter im Alltag.

Kampfsport

Wer überhaupt keine Waffe mit sich tragen möchte, sollte einen Kampfsport erlernen. Für eine realistische Selbstverteidigung und auch ein sicheres Auftreten ist das Erlernen einer Kampfsportart eine Bereicherung für das eigene Leben. Ein momentan sehr beliebter und effektiver Kampfsport ist Krav Maga. Die israelische Kampfsportart wurde zunächst im zweiten Weltkrieg erfunden und vom Militär eingesetzt. Sie zielt besonders darauf ab, realistische Notwehrsituationen für körperlich unterlegene Personen zu entschärfen.

Fazit

Die Notwendigkeit sich selbstverteidigen zu können ist nicht nur wegen der angestiegenen Gewalttaten gegeben. Die Gewissheit zu haben, dass man sich in einer Notsituation gut verteidigen kann, verleiht ein Gefühl von Selbstsicherheit. Das deutsche Gesetz räumt genug Möglichkeiten ein, um ausreichend zur Wehr setzen zu können.

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