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Im Herbst sind viele Gartenarbeiten fällig. Für einige Arbeiten werden Gartengeräte wie zum Beispiel Laubbläser, Kettensäge und Häcksler eingesetzt. Hierbei handelt es sich um motorisierte Geräte und Maschinen, die häufig über 85 Dezibel arbeiten. Für diese Arbeiten muss immer ein Gehörschutz getragen werden. Laut dem Bundesumweltministerium ist dieser Lärm mit einem typischen Straßenlärm gleichzusetzen. 90 Dezibel werden dagegen häufig in der lauten Fabrikhalle erreicht. Bei einem derart hohen Lärm können am Gehör irreparable Schäden entstehen. Häcksler wie auch Laubsauger erreichen schnell einen höheren Wert. Besonders Trimmer und Heckenschere können schnell höhere Werte erreichen. Sie werden beim Arbeiten sehr dicht am Ohr gehalten.
Warum braucht es den Schutz? Welche Lautstärke in Dezibel bringen diese Geräte mit sich?
Alle Gartengeräte, die über 80 Dezibel liegen, können an den Ohren einen langfristigen Schaden verursachen. Die Geräte erleichtern zwar im Garten viele Arbeiten, machen dafür aber auch ordentlich Lärm. Viele Laubbläser mit Verbrennungsmotor erreichen auch in drei Meter Abstand noch einen Lautstärkepegel von 91 dBA. Das ist mit einem Presslufthammer vergleichbar. Die gesetzlich vorgeschriebene Grenze für kleine Rasenmäher Modelle liegt bei 96 dBA (Schallleistungspegel). Das entspricht einem Wert von 78 dBA beim Schalldruckpegel. Beim Kauf eines elektrischen Gartengerätes sollte immer die Gartengröße beachtet werden.
Welcher Lärmschutz ist geeignet?
Es gibt die unterschiedlichsten Möglichkeiten, einen zu großen Lärm im Garten zu vermeiden. Um die Nachbarn vor allgemeinen Lärm zu schützen, sind Trennwände sehr hilfreich. Besonders wichtig ist es jedoch, dass die eigenen Ohren geschützt werden. Neben einem Kapselgehörschutz, sind auch Ohrstöpsel sehr sinnvoll. Während ein Ohrstöpsel im Ohr getragen wird, wird ein Kapselgehörschutz von außen auf das Ohr gelegt. Durch die spezielle Kopfhörerform wird ein optimaler Sitz gewährleistet. Sie umschließen das Ohr vollständig. Ein großer Vorteil der Kopfhörer ist, dass sie besonders im Tieftonbereich die Ohren schützen. Derartige Modelle gibt es sogar für Kinder. Das ist gerade dann sehr wichtig, wenn Kinder mit im Haushalt leben. Viele Kopfhörer lassen sich perfekt an der Kopfform anpassen. Dadurch verrutschen sie während der Gartenarbeiten nicht. Sind die Bügel und der Ohrenschutz gut gepolstert, kommt es auch zu keinen Druckstellen. Derartige Kopfhörer mit einer besonders hohen Dämmung können über viele Jahre für die unterschiedlichsten Gartenarbeiten verwendet werden.
Wenn durch anfallende Gartenarbeiten das Vermeiden von Lärm nicht vermieden werden kann, sind auch Ohrstöpsel eine gute Wahl. Hierbei gibt es qualitative Unterschiede. Hochwertige Ohrstöpsel verfügen über eine Hochleistungs-HIFI Plug und eine optimale Filterwirkung. Nur die wenigsten Geräusche dringen noch in den Gehörgang ein. Starke Ohrstöpsel sind ein echter Lärmkiller. Sie können mehrfach verwendet werden und schützen die Ohren vor zu lauten Motorengeräuschen. Das liegt vor allem daran, dass die meisten Stöpsel sehr weich sind und sich somit individuell an die Größe des Gehörgangs anpassen. Bei Bedarf können die Ohrstöpsel mit einem feuchten, weichen Tuch gereinigt werden. Somit stehen sie für die nächsten Gartenarbeiten wieder hygienisch frisch zur Verfügung. Dennoch ist deren Wiederverwendbarkeit begrenzt. Das Ohrstöpsel jedoch recht preiswert sind und sie in größeren Mengen verkauft werden, stellt das kein großes Problem dar.
Mehr Informationen zum Gehörschutz gibt es unter anderem hier: https://www.gehoer-ratgeber.de/
Welche gesetzlichen Ruhezeiten gelten für diese Geräte?
Es gibt nichts ärgerlicheres, als wenn in der Mittagszeit der Nachbar den elektrischen Rasenmäher startet. Jeder Gartenbesitzer muss sich an die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten zu halten. An Werktagen dürfen Gartengeräte nur in der Zeit zwischen 7 Uhr morgens und 19 Uhr betrieben werden. In der Zeit zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr ist Mittagsruhe.
Für besonders laute Geräte, die ordentlich Lärm verursachen, gilt sogar erst eine Startuhrzeit von 9 Uhr. Zu diesen gehören die Gartengeräte mit Verbrennungsmotoren. Besonders laute Gartengeräte sind benzinbetriebene Heckenscheren, Freischneider, Rasentrimmer, Rasenschneider, Motorkettensägen, Laubsauger und Laubbläser. Die Verordnung gilt nur in Wohngebieten. In Kur- oder Klinikgebieten und Sondergebieten zu Erholungszwecken bzw. Kleinsiedlungsgebieten können ganz andere Lärmschutzverordnungen vorliegen.