Seinen Arbeitsvertrag auf Fehler prüfen lassen

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Wer auf Jobsuche ist, freut sich über jede Antwort auf seine Bewerbung. Darauf folgt das Vorstellungsgespräch. Beide Seiten sind voneinander angetan. Die mündlich erteilten Versprechen und Zusagen klingen zu gut, um wahr zu sein. Dann wird der Arbeitsvertrag vorgelegt. Je umfangreicher das „Kleingedruckte“, desto weniger verstehen die meisten Laien davon. Dabei ist es so wichtig, denn in der großen Euphorie übersieht man gern wichtige Details. Dasselbe gilt für spätere Nachträge zum Arbeitsvertrag, welche die Situation im Job schlagartig verschlechtern können.

Seinen Arbeitsvertrag auf Fehler prüfen lassen

Vertrauen ist gut, Kontrolle durch einen Anwalt ist besser

Deshalb sollte man sich als Arbeitnehmer die nötige Sicherheit von einem Fachmann holen. Ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt (bspw. www.anwaltskanzlei-heinze.de) prüft die Unterlagen und verweist auf kritische Fehler. Damit lässt sich im Vorfeld viel Ärger ersparen. Entweder reagiert der neue Arbeitgeber darauf und ändert den Vertrag dahingehend ab oder es kommt kein Anstellungsverhältnis zustande.

Das deutsche Arbeitsrecht legt sehr genaue Rahmenbedingungen fest. Diese müssen für beide Parteien fair, transparent und nachvollziehbar sein. Nur so kann ein gesundes Verhältnis zum Chef bzw. Vorgesetzten entstehen. Die Prüfung des Arbeitsvertrags bewahrt einen vor nervenraubenden Abmahnungen mit optionaler Kündigung im Anschluss.

Typische Fallstricke im Arbeitsvertrag

Alle wichtigen Details des Arbeitsverhältnisses sind schriftlich festzuhalten. Hierbei darf weder etwas ausgelassen werden, noch ein Interpretationsspielraum bestehen. Hierbei sind diverse Fallstricke bekannt, die so nicht akzeptiert werden sollten.

  • Eine klar definierte Aufgabenbeschreibung macht den Anfang. Niemand möchte ein „Angestellte/r für alles“ sein. Ebenso ist zwischen einem Mitarbeiter und einer Führungskraft mit Personalverantwortung zu unterscheiden.
  • Bei der Probezeit gibt es unterschiedliche Ansichten im Arbeitsvertrag. Üblich ist, dass die ersten sechs Monate auf Probe sind. Sie sollte unbedingt enthalten sein, weil damit die Kündigungsfrist auf zwei Wochen herabgesenkt wird. Dies gilt auch für den neuen Mitarbeiter. Falls dieser nicht mit seinem neuen Job zufrieden sein sollte.
  • Angaben zu den Arbeitszeiten sowie Überstunden dürfen ebenso wenig fehlen. Sind es 30 oder 40 Stunden pro Woche? Gibt es gewisse Servicezeiten bzw. Kernzeiten, zu denen eine Anwesenheitspflicht herrscht? Während die restliche Zeit flexibel gestaltet werden darf? Manche Arbeitgeber räumen diese Freiheit ein. Wichtig ist, dass solche mündlichen Zusagen auch im Arbeitsvertrag zu finden sind. Dasselbe gilt für die Vergütung von Überstunden.
  • Immer mehr Arbeitgeber erlauben das Homeoffice. Wobei es zu klären gilt, wie oft dieses in Anspruch genommen werden darf. Bspw. könnte es eine Anwesenheitspflicht im Büro für zwei Tage in der Woche geben. Die restliche Arbeitszeit wird dann in den eigenen vier Wänden geleistet. Dabei ist es relevant, ob die dafür notwendige Technik (Laptop, Drucker etc.) durch den Arbeitgeber gestellt wird oder nicht.

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